REISERECHT
Endlich steht der langersehnte Sommerurlaub vor der Tür und Sie freuen darauf eisgekühlte Getränke im Pool zu genießen, unbeschwert neue Gegenden oder andere Länger zu erkunden und alle Sorgen und Probleme aus dem Alltag für ein paar Wochen hinter sich zu lassen. Doch leider stimmt die Realität oft nicht mit den Wunschvorstellungen überein, so dass viele Reisende enttäuscht aus Ihrem Urlaub zurückkehren und sich überhaupt nicht richtig erholen konnten. Ganz gleich ob Sie sich in einer Ferienwohnung oder einem Hotel eingemietet haben, sollte die Unterkunft in irgendeiner Weise von den zuvor vertraglich festgelegten Regelungen und Konditionen abweichen können Sie den Reisepreis anteilig oder sogar vollständig zurückerstattet bekommen!
Seit Juli 2018 sind ganz bestimmte Vorschriften im Pauschalreiserecht geregelt die den Verbraucherschutz stärken sollen und der Vereinheitlichung der Regelungen in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten dienen sollen. Ärgern Sie sich über eine mangelhafte Leistung Ihrer Urlaubsunterkunft oder möchten Sie Ansprüche aufgrund von verspäteten oder entfallenen Transferleistungen geltend machen? Sind Sie selbst Reiseveranstalter und haben das Problem dass Ihre Gäste unberechtigt den Reisepreis mindern wollen? Wir vertreten sowohl Reisende als auch Reiseveranstalter und Reisebüros.
Die Kanzlei Clausen § Kollegen Rechtsanwälte stellt Ihnen mit Rechtanwalt Clausen den Top Experten auf diesem Gebiet. Er war früher selbst viele Jahre bei einem Reiseveranstalter tätig und kennt sich ausgezeichnet in dieser Branche aus!