MEDIZINRECHT

 


Medizinrecht 


Wir vertreten Sie als Patient, als Arzt sowie als Klinikum. Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil. Wir beraten Sie bei Behandlungsfehlern, bei Geltendmachung oder der Abwehr von Ansprüchen. Wir kennen den Behandlungsvertrag aus beiden Perspektiven: sowohl als Behandler als auch aus der Warte des Patienten.


Zulassungserwerb und Zulassungserhalt

Für viele Ärzte steht irgendwann der Weg in die Niederlassung an. Da ist die Frage: Wie komme ich möglichst schnell an einen Kassensitz? Die kassenärztliche Zulassung zum Vertragsarzt, unter Medizinern immer noch „der Sitz“ ist ein kostbarer öffentlich-rechtlicher Verwaltungsakt.


Berufsausübungsgemeinschaft

Sie möchten sich als Ärzte selbstständig machen? Es gibt die Frage der Rechtsform ob in einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder einer Berufsausübungsgemeinschaft? Wir beraten Sie, was für Sie der richtige Weg ist und können Ihnen durch Vertragsrechtspezialisten die für Sie optimale vertraglich zulässigen Regelungen gestalten.


MVZ


1. MVZ in der Trägerschaft von Krankenhäusern (bzw. Dialyseeinrichtungen) Gesellschafter müssen keine besondere Qualifikation erfüllen (insbes. keinen Heilberuf ausüben)Aber: Ungleichbehandlung nur Reflex wg. Vorrang SGB V vor Berufsrecht


2. Vertragsärzte bringen ihre Praxen in das Vermögen der MVZ-GmbH ein und lassen sich auf der Basis eines atypisch stillen Gesellschaftsvertrag Mitbestimmungs- und Gewinnbeteiligungsrechte einräumen
Arbeitsverträge und –streitigkeiten


Wir unterstützen Sie als Arzt, MVZ oder Klinik gern in den verschiedenen Bereichen der Arbeitsrechtsgestaltung,


Haftungsfragen

Sie möchten Haftung abwehren oder gegen andere Haftungsprozesse führen? Wir probieren es gern auch außergerichtlich und haben hier gute Erfolge


Gebühren

Ihre Abrechnung wurde nach Ihrer Meinung zu Unrecht gekürzt? Wir sorgen dafür, dass Ihnen die Gebühren, die Bewertungen (google, Jameda etc.)
Bei google oder Jameda sind Bewertungen veröffenlticht, die sie in Ihren Rechten verletzen? Wir sorgen dafür, dass die Bewertungen nicht öffentlich bleiben.


Patient


Der Behandlungsfehler


Ein Behandlungsfehler besteht, wenn eine ärztliche, zahnärztliche oder eine andere medizinische Behandlung nicht angemessen, sorgfältig, nicht richtig oder zeitgerecht durchgeführt worden sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Behandlung nicht dem aktuellen medizinischen Standard entspricht, Eine medizinisch notwendige Maßnahme nicht oder erst zu spät ergriffen wird, eine Diagnose trotz klarer Anzeichen nicht gestellt wird oder Sie unzureichend über die Behandlung, deren Risiken und Alternativen aufgeklärt werden. Um das einzuschätzen arbeiten wir mit mehreren Ärzten zusammen.



Lassen Sie sich unbedingt bei uns beraten und vereinbaren Sie Ihr kostenloses Erstgespräch direkt hier!


Themen: Behandlungsfehler. Schadensersatz. Arzthaftung. Versicherungsrecht.






Medizinrecht für Patienten


Sollten Sie einen Behandlungsfehler vermuten, lassen Sie sich auf jeden Fall von unserer medizinrechtlichen Abteilung beraten, denn grundsätzlich gilt: Die Beweislast liegt beim Patienten. Das bedeutet, dass Sie als Patient bei Einforderung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen  die Beweispflicht dafür tragen, dass der Behandlungsfehler die Ursache für den Ihnen entstandenen Schaden ist. Um Sie optimal vertreten zu können, arbeitet die Kanzlei Clausen § Kollegen Rechtsanwälte eng in einem Team aus hochqualifizierten Ärzten, Medizinexperten, Rechtanwälten, Gutachtern, Ingenieuren und Wirtschaftlern zusammen. Um im Vorfeld bereits zum Erfolg Ihrer Forderungen beizutragen, klären Sie vorab bestenfalls die Übernahme der Anwalts- und Verfahrenskosten mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab und erstellen Sie Gedächtnisprotokolle um Erinnerungslücken vorzubeugen und somit zur schnelleren Klärung Ihres Sachverhalts beizutragen. Beachten Sie hierbei auch, dass die Verjährungsfrist für den eventuell entstandenen Anspruch gemäß § 199 Abs. 1 BGB 3 Jahre beträgt. Lassen Sie sich von der Kanzlei Clausen § Kollegen Rechtsanwälte bei Aufgaben wie der Einholung Ihrer Patientenakte und eines unabhängigen medizinischen Gutachtens unterstützen sowie bei der Ermittlung und Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche. Wir vertreten Sie professionell in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Belangen!



Medizinrecht für Ärzte, Praxen, Kliniken


Einer Ihrer Patienten tritt mit mutmaßlichen Forderungen und Ansprüchen an Sie heran und Sie sind unsicher wie nun das weitere Vorgehen aussehen soll? Bleiben Sie ruhig und machen Sie zunächst keinerlei Zugeständnisse oder händigen gar vorschnell Unterlagen aus. Die Kanzlei Clausen § Kollegen Rechtsanwälte unterstützt Sie gern bei der Beratung, Vertretung und Abwehr von Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen, bei Vorwurf eines ärztlichen Behandlungsfehlers sowie bei der Arzthaftung.




Clausen & Kollegen Rechtsanwälte
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Wir sind für Sie da:  Mo-Di: 9-19 Uhr und Do-Fr: 9-19 Uhr   Mittwoch  geschlossen

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