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Insolvenzrecht für Geschäftsführer – Frühzeitig handeln | Clausen Dresden
🔍 1. Wann liegt eine Insolvenz vor?
Laut § 17 InsO ist ein Unternehmen insolvent, wenn es zahlungsunfähig ist – also seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. Auch eine drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) können zur Insolvenzantragspflicht führen.
Wichtig: Geschäftsführer einer GmbH oder UG sind gesetzlich verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit innerhalb von 6 Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen – sonst drohen strafrechtliche Konsequenzen.
🧭 2. Welche Optionen gibt es?
Nicht jede Insolvenz bedeutet das Ende des Unternehmens. Das deutsche Insolvenzrecht bietet verschiedene Wege:
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Regelinsolvenzverfahren: Klassisches Verfahren mit Insolvenzverwalter.
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Eigenverwaltung (§ 270 InsO): Geschäftsführung bleibt in der Hand des Unternehmens.
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Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO): Sanierung mit Gläubigerschutz – ideal bei frühzeitiger Antragstellung.
Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Sanierung in Eigenregie möglich ist – und begleiten Sie durch das Verfahren.
⚠️ 3. Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
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Zu langes Zögern: Wer zu spät handelt, riskiert persönliche Haftung.
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Vermögensverschiebungen: Zahlungen an einzelne Gläubiger kurz vor der Insolvenz können später angefochten werden.
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Keine Kommunikation mit Gläubigern: Transparenz schafft Vertrauen – auch in der Krise.
🤝 4. Wie wir Sie unterstützen
Als erfahrene Kanzlei für Insolvenzrecht in Dresden beraten wir Geschäftsführer, Gesellschafter und Gläubiger bei:
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Prüfung der Insolvenzreife
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Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags
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Begleitung im Schutzschirm- oder Eigenverwaltungsverfahren
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Kommunikation mit Gläubigern und Insolvenzverwaltern
Fazit: Eine Insolvenz ist kein Scheitern – sondern oft der erste Schritt zu einem Neuanfang. Entscheidend ist, rechtzeitig zu handeln und sich kompetente Unterstützung zu holen. Clausen Maul und Kollegen steht Ihnen in Dresden mit Erfahrung, Klarheit und Durchsetzungskraft zur Seite.